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Mindestbesteuerung (Säule 2)

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Pillar 2 (Säume 2): Das internationale Steuerrecht erweitert sich um die Mindesteuer. Haben Sie schon alle erforderlichen Maßnahmen getroffen?

Am 31. Dezember 2023 traten in der Tschechischen Republik gesetzliche Vorschriften für die Mindestbesteuerung nach den OECD/G20-Grundsätzen der Corporate Governance in Kraft, die als Säule 2 (Pillar 2) bekannt sind. Diese Grundsätze wurden nach dem GloBE-Vorschriften (Global Anti-Base Erosion Rules) erstellt und zielen darauf ab, dass global tätige Konzerne mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. EUR in allen Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Mindeststeuer von mindestens 15 % unterliegen.

Wieso wird von der OECD die globale Mindeststeuer eingeführt?

Die OECD-Initiative zielt darauf ab, eine unerwünschte Steuerhinterziehung und eine aggressive Steuerplanung zu vermeiden. Die neuen Vorschriften, die zum umfassenderen BEPS 2.0-Aktionsplan (Base Erosion and Profit Shifting) gehören, an dem mehr als 140 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, beteiligt sind, sollen die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer oder Steueroasen verhindern.

Die Säule 2 führt klare und transparente Grundsätze ein, die gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen sollten. Wenn der effektive Steuersatz in einem Staat unter 15 Prozent liegt, muss der Steuerbetrag, der diesen Mindeststeuersatz unterschreitet, in einem anderen Staat, in der Regel im Staat, in dem die Muttergesellschaft unbeschränkt steuerpflichtig ist, als Ergänzungssteuer (Top-up Tax) entrichtet werden.

Umsetzung der Mindestbesteuerung – der Säule 2 – ins tschechische Steuerrecht

In der Tschechischen Republik wurde die Säule 2 durch das Mindeststeuergesetz umgesetzt, das nach der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates erstellt wurde und drei grundlegende Instrumente umfasst:
  • ​Qualifizierte nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) – dieser Steuer unterliegen tschechische Unternehmen. 
  • Einbeziehung von niedrigbesteuerten Gewinnen (IIR) – diese Gewinne sind dem Gewinn der Muttergesellschaft hinzuzurechnen.
  • Grundsätze für niedrig besteuerte Gewinne (UTPR) – diese sind anzuwenden, wenn die Income Inclusion Rule nicht angewandt wird.
Das Mindeststeuergesetz führt auch neue verwaltungstechnische Pflichten ein, insbesondere:
  • ​Erstellung eines Mindeststeuerberichtes (GIR - GloBE Information Return) 
  • Abgabe der Ergänzungssteuererklärung.

Um den verwaltungstechnischen Aufwand zu verringern, werden Übergangsregelungen für eine vereinfachte Ermittlung der Ergänzungssteuer durch so genannte „sichere Häfen“ (Safe Harbour) eingeführt.

Wer unterliegt der Mindestbesteuerung?

Die Säule 2 gilt für alle Konzerne, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre einen Konzernumsatz von 750 Mio. EUR erzielt haben. Zu diesem Konzernen gehören nicht nur große international tätige Konzerne, sondern auch Unternehmensgruppen mit einer Holdingstruktur oder einer wesentlichen Geschäftstätigkeit in mehreren Staaten, einschließlich der Tschechischen Republik. 

Maßgeblich ist nicht die Marktpräsenz (Stammhaus oder Niederlassung), sondern die Geschäftstätigkeit im jeweiligen Staat. 


Pflichten von Konzernen

Die Umsetzung der Säule 2 erfordert eine abteilungsübergreifende Koordinierung.  Steuer-, Finanz- und IT-Abteilung haben die folgenden Pflichten:
  • ​​Erfassung und Auswertung von Zahlen und steuerlich relevanten Daten nach den GloBE-Standards
  • Entwicklung der internen Ermittlungsmethode und der internen Berichterstattungsprozesse
  • Einhaltung der Säule 2 in allen relevanten Staaten
  • Prüfung der Auswirkungen der Säule 2 auf die effektive Besteuerung und Beurteilung, ob die Ergänzungssteuer zu bezahlen ist.
   

Die häufigsten Herausforderungen in der Praxis 

  • ​Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht (z. B. bei der Errechnung latenter Steuern) 
  • Dem Konzern müssen die Steuererklärungen aller Konzernunternehmen vorliegen
  • Die Berechnung muss nach den GloBE-Standards erfolgen
  • Mangel an qualifizierten Fachleuten und geeigneten Technologien  
  • Kurze Meldefristen und hohe Strafen bei ihrer Nichteinhaltung.  

Wie können wir Sie unterstützen? 

Unser multidisziplinäres Team vereint Fachkenntnisse in den Bereichen internationales Steuerrecht, Bilanzierung und IT-Systeme. Wir unterstützen unsere Mandanten bei: 
  • ​der Beurteilung, ob die Säule 2 auf den Konzern anzuwenden ist
  • der Ermittlung des effektiven Steuersatzes (ETR)
  • der Erstellung von Prozessen, bei der Berichterstattung und bei Erstellung von internen Unterlagen 
  • Schulungen Ihrer Mitarbeiter und bei der Kommunikation mit Ihrem Stammhaus
  • der Tax Compliance und der Vertretung in den vom Finanzamt geführten Verfahren.  

Empfehlungen 

Wenn Sie zu einem Konzern mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. Euro gehören, empfehlen wir Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
  • ​Warten Sie nicht auf die erste Meldepflicht - beginnen Sie schon jetzt mit der Prüfung, ob Ihre Gesellschaft der Mindeststeuer unterliegt.  
  • Führen Sie eine Steuerprüfung durch und ermitteln Sie potenzielle Risiken.
  • Bereiten Sie Ihre Systeme und Ihre Teams auf die neue Meldepflicht vor.  

Kontakt

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Ing. Milan Mareš

Steuerberater (Tschechien)

Associate Partner

+420 530 300 500

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