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Kraftfahrzeugsteuer

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Juristische und natürliche Personen, die für ihren Geschäftsbetrieb in der Tschechischen Republik betriebene und zugelassene Fahrzeuge nutzen, sind zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer verpflichtet. In der Tschechischen Republik zugelassene Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und in der Tschechischen Republik zugelassene Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sind unabhängig von ihrer Nutzung in Tschechien immer kraftfahrzeugsteuerpflichtig. 


Wir bieten Ihnen umfassende Beratungsleistungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer an:
  • Anmeldung des Schuldners der Kraftfahrzeugsteuer 
  • Ermittlung von Kfz-Steuervorauszahlungen für Ihre Fahrzeuge für das jeweilige Kalenderjahr
  • Erstellung und Abgabe von Kfz-Steuererklärungen

Kontakt

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Ing. Petr Koubovský

Steuerberater (Tschechien)

Associate Partner

+420 236 163 246

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