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Förderung von Innovationen und Investitionen

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Alle modernen Staaten befassen sich mit der Frage, wie sie in- und ausländische Investitionen, Innovationen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern können.   

Investitionsabzugsbetrag  

Als erstes Förderungsinstrument wurde um die Jahrtausendwende die Investitionszulage eingeführt, die vor allem in den wenig entwickelten Regionen der Tschechischen Republik zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit führte. In den letzten zwei Jahrzehnten entwickelten sich das Investitionszulagengesetz und die Rechtsprechung zu Investitionszulagen dynamisch, die Investitionszulagen sind zu einem festen Bestandteil des tschechischen Steuerrechts geworden. Es wurden komplexe und für Steuerpflichtige nur schwer verständliche Gesetze verabschiedet. Da der Steuerverwaltung gut bekannt ist, dass die Steuereinnahmen durch Investitionszulagen vermindert werden, werden Zulagenempfänger streng geprüft. Nach Ablauf der Zulagendauer wird bei den meisten Zulagenempfängern eine Außenprüfung vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, diese Außenprüfung nicht zu unterschätzen, da die drohenden Steuernachzahlungen enorm sein können. Wurde Ihnen eine Investitionszulage gewährt oder beabsichtigen Sie, diese zu beantragen, sind wir gerne bereit, Sie während des gesamten Prozesses mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Fachkompetenz zu unterstützen.

Forschungszulage  

Nach dem Investitionsabzugsbetrag wurde die Forschungszulage ins Einkommensteuergesetz aufgenommen. Mit diesem Instrument sollen Steuerpflichtige zu Innovationen, zur Entwicklung von Know-how und Produkten mit einem hohen Mehrwert motiviert werden. Viele Unternehmen haben eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Die Forschungszulage ermöglicht, die Forschungs und Entwicklungskosten doppelt abzuziehen. Die Unternehmen sind jedoch oft mit wenig freundlichen und allzu formalistischen Vorgaben von Finanzämtern konfrontiert, die leider von Verwaltungsgerichten weitgehend unterstützt werden. Nicht selten führt ein Bagatellfehler zur Abweisung der gesamten Forschungszulage, zu einer Steuernachzahlung und zu erheblichen Sanktionen. Unsere Berater können dieses Risiko eliminieren. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen, die Sie als unsere Mandanten nutzen können. 

Abzugsbetrag für Berufsausbildungsmaßnahmen  

Weniger als ein Jahrzehnt später wurde ins Einkommensteuergesetz ein Abzugsbetrag für Berufsausbildungsmaßnahmen aufgenommen, um Unternehmen zu motivieren, die berufliche Ausbildung der Auszubildenden an Fach- oder Fachhochschulen zu unterstützen und künftige Beschäftigungschancen von Auszubildenden zu erhöhen. Diese Unterstützung wird aktuell durch einen Entlastungsbetrag für die Lehrtätigkeit bei Berufsausbildung und einen Investitionsabzugsbetrag für Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die der Berufsausbildung dienen, gewährt. Ihr Interesse an der Gewährung dieses Abzugsbetrags vorausgesetzt, stehen Ihnen unsere spezialisierten Berater gern unterstützend zur Seite.

Kontakt

Contact Person Picture

Mgr. Ing. Tomáš Jirásek

Steuerberater (Tschechien)

Manager

+420 236 163 231

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