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Sozial- und Krankenversicherung

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Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge sind mit der Besteuerung von Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit verbunden. 

Bei Entsendung von Arbeitnehmern muss darüber hinaus der Staat bestimmt werden, in dem die Arbeitnehmer beitragspflichtig sind. Sollten die Beitragszahlungen in einem anderen Staat geleistet werden, entstehen Risiken sowohl dem Arbeitgeber als Beitragsschuldner (Bußgelder und Säumniszuschläge) als auch dem Arbeitnehmer (z.B. bei einem Antrag auf Altersrente).   

Wir sind gerne bereit, Sie im Bereich Sozial- und Krankenversicherung beratend zu unterstützen. Unsere umfassenden Beratungsleistungen sind insbesondere auf folgende Bereiche ausgerichtet: 
  • Unterstützung bei Ermittlung von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen in Tschechien bzw. im Ausland unter Mitwirkung unserer ausländischen Kollegen
  • maßgeschneiderter Beratungsansatz und Bestimmung des Staates, in dem die Einkünfte von entsandten bzw. in mehreren Ländern beschäftigten Arbeitnehmern beitragspflichtig sind

Kontakt

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Ing. Martin Zeman

Steuerberater (Tschechien)

Manager

+420 236 163 243

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