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Whistleblowing

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Das Thema Whistleblowing ist fester Bestandteil der Rechtsberatung von Rödl & Partner in Tschechien, sowohl im Zusammenhang mit unseren umfassenden Dienstleistungen im Bereich Compliance und Corporate Responsibility als auch in Verbindung mit der neuen gesetzlichen Regelung einer internen Meldung von Verstößen und zum Schutz von Hinweisgebern (sogenanntes verpflichtendes Whistleblowing).              

In diesem Zusammenhang ist von wesentlicher Bedeutung, dass Whistleblowing nicht nur als komplexes internes System zur Entgegennahme und Prüfung von Hinweisen auf rechtswidriges oder unethisches Verhalten in Unternehmen (internes Meldesystem bzw. Hinweisgebersystem) verstanden wird, sondern auch als auch Erfordernis, einen wirksamen Schutz von Hinweisgebern seitens des Unternehmens zu gewährleisten, insbesondere durch die Annahme von Maßnahmen zur Umsetzung des Verbots von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber.  

Im Rahmen unserer Beratungsleistungen bieten wir einen umfassenden rechtlichen und sonstigen Service für die Implementierung und/oder Verbesserung eines internen Hinweisgebersystems, entweder als zentrales Instrument und Teil eines Compliance-Management-Systems (CMS), oder als komplett eigenständiges internes System, das implementiert wird, um die Verpflichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 und dem tschechischen Whistleblower-Schutzgesetz zu erfüllen. 

Als Spezialisten für Corporate Compliance sind wir in der Lage, die Anforderungen an das Whistleblowing sowohl im Hinblick auf die internationalen ISO-Normen, insbesondere ISO 37301 und ISO 37002, als auch im Hinblick auf die neue Gesetzgebung sehr effizient und organisch zu kombinieren, was für Unternehmen ohne einen erfahrenen und fachlich kompetenten Berater im Grunde eine unlösbare Aufgabe ist. 
   
Unser Ziel im Rahmen der Whistleblowing-Dienstleistungen ist es, dem Mandanten nicht nur einen umfassenden rechtlichen und damit verbundenen Service zu bieten, um die Anforderungen der einschlägigen Gesetzgebung zu erfüllen, sondern auch Whistleblowing als zentrales Instrument zur Vermeidung von Unternehmenshaftung zu etablieren, insbesondere im Zusammenhang mit Compliance-Risiken, die mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen verbunden sind.    

In diesem Zusammenhang bieten wir auch eine Unterstützung von Vertragspartnern an, die externe Betreiber von technologischen Plattformen für Meldungen sind, insbesondere der FaceUp Technology s.r.o. als Betreiber der NNTB-Plattform, die es technisch ermöglichen, alle Anforderungen an die erforderlichen Formen und Möglichkeiten der Abgabe von Hinweisen sowie deren Prüfung und Bearbeitung im Rahmen einer gemeinsamen Plattform zu erfüllen. 

Auf dieser Grundlage können wir dem Mandanten auch ein komplettes „Paket“ für sein internes Hinweisgebersystem anbieten, das sowohl eine rechtliche und damit verbundene Beratung und Dienstleistungen als auch die Bereitstellung einer technologischen Plattform für die Abgabe von Hinweisen umfasst.  
  
Unsere Standardlesitungen im Bereich Whistleblowing umfassen:      
  • Konzeption und Umsetzung individueller „maßgeschneiderter“ Whistleblowing-Lösungen, die an die Bedingungen und Möglichkeiten des Mandanten angepasst sind
  • Vorbereitung und Implementierung eines internen Whistleblowing-Systems beim Mandanten, einschließlich der Erstellung sämtlicher Unterlagen und einer Unterstützung bei der internen Kommunikation des Themenbereichs Whistleblowing gegenüber den Mitarbeitern und anderen betroffenen Gruppen potenzieller Hinweisgeber (Auszubildende, Lieferanten von Waren und Dienstleistungen usw.)
  • Umfassende Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines internen Hinweisgebersystems
  • Sonstige Beratungs- und Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung eines Whistleblowings beim Mandanten, insbesondere im Rahmen unterstützender Prozesse (interne Schulungen und Trainings, interne Kommunikation usw.)
  • Sicherstellung des eigentlichen Betriebs des internen Hinweisgebersystems durch Rödl & Partner im Auftrag des Mandanten, einschließlich der Identifizierung und Sicherstellung einer qualifizierten und verantwortlichen, so genannten zuständigen Person, die Hinweise entgegennimmt und bearbeitet und Aufzeichnungen über Hinweise führt
  • Externe Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Prüfung der Gültigkeit eingegangener Hinweise, einschließlich Rechtsgutachten und Empfehlungen. 

An unsere Dienstleistungen im Bereich Whistleblowing knüpft eine damit verbundene unabhängige Beratung in den Bereichen Compliance und Corporate Governance, wirtschaftlicher Wettbewerb und Datenschutz an.

Kontakt

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JUDr. Pavel Koukal

Rechtsanwalt (Tschechien)

Associate Partner

+420 236 163 710

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