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Familienrecht

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Rödl & Partner widmet sich seit langem und systematisch Fragen des Familienrechts, und zwar nicht nur im Rahmen der nationalen tschechischen Gesetzgebung, sondern auch im Zusammenhang mit internationalen Rechtsfolgen, wie in Bezug auf die Agenda eines unerlaubten Umzugs von Kindern, eine Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, z. B. von Scheidungs-, Unterhalts- und Adoptionsurteilen usw. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit dem Office for International Legal Protection of Children (Úřad pro mezinárodněprávní ochranu dětí) zusammen. 

Unsere Anwälte, die sich mit dem Familienrecht befassen, sind Mitglieder des tschechischen Verbandes der Familienanwälte (Unie rodinných advokátů), einem Fachverband nicht nur für Anwälte, sondern auch für andere Berufsgruppen, die sich dem Schutz der Familie, der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie der Aus- und Weiterbildung von Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit verschrieben haben. Im Rahmen dieser Plattform tauschen wir Erfahrungen mit anderen Juristen und Wissenschaftlern sowie mit Gerichten, Staatsanwälten und Organen zum Schutz von Kindern aus.  

Die Anwälte von Rödl & Partner nehmen aktiv an Fachsymposien, Konferenzen und anderen Fachveranstaltungen teil. Natürlich halten wir uns über die neueste Rechtsprechung auf dem Laufenden und bilden uns in Schulungen weiter, die von führenden Experten im Familienrecht durchgeführt werden, insbesondere von Richtern des Obersten Gerichts und des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik.

Unsere Rechtsberatung umfasst insbesondere

  • Ehe und eingetragene Partnerschaften, einschließlich deren Aufhebung
  • eine Regelung des Sorgerechts und des Unterhalts für minderjährige Kinder 
  • eine Regelung des Umgangs zwischen Eltern und Kindern 
  • eine Regelung einer elterlichen Verantwortung 
  • eine Regelung der Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern 
  • eine Einforderung von Unterhalt
  • Ehescheidungen mit ihren Besonderheiten bei unbestrittener Scheidung 
  • eheliches Güterrecht, Abschluss von Eheverträgen, Abänderungen eines bestehenden Güterstandes 
  • eine Regelung eines gemeinschaftlichen Vermögens und gegebenenfalls eines Miteigentums von Ehegatten  
  • Feststellung der Vaterschaft/Abstammung, einschließlich Rechtsstreiten zu deren Feststellung 
  • Adoptionen von Kindern 
  • Vormundschaften 
  • Vormundschaften und Betreuungen von Erwachsene und Minderjährigen
  • Anordnungen einer institutionellen Fürsorge
  • Pflegschaften 
  • Leihmutterschaften etc.

Wir erstellen für unsere Mandanten alle notwendigen Anträge für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung. Wir vertreten unsere Mandanten umfassend vor Gerichten, staatlichen und anderen Organen, dem Office for International Legal Protection of Children (Úřad pro mezinárodněprávní ochranu dětí), in Mediationsverfahren usw. 

Wir bieten unseren Mandanten eine fachkundige Erläuterung des Problems und des komplexen Prozesses, den sie durchlaufen müssen, aber wir sind auch in der Lage, alternative Lösungen anzubieten. Unsere berufliche Tätigkeit erstreckt sich auf den Bereich der Mediation und der aktiven Kommunikation mit Organisationen und Einrichtungen für Familientherapie und betreutes Wohnen. Wir arbeiten auch mit Organisationen zusammen, die sich mit häuslicher Gewalt befassen.

Das Familienrecht weist in der Rechtsordnung Besonderheiten auf, da es sehr emotionale Lebenssituationen der beteiligten Parteien sowohl im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen als auch vermögensrechtliche Fragen berührt. Unsere Anwälte verfügen über das nötige Einfühlungsvermögen, sie können dem Mandanten zuhören, ihn psychologisch unterstützen und ihm außerjuristische Hilfe anbieten. Zu diesem Zweck hat Rödl & Partner ein Netzwerk von bewährten Mitarbeitern aus den Bereichen Kunsttherapie, Psychologie, Psychiatrie und Psychotherapie aufgebaut, die den Klienten eine große Hilfe sein können. 

Dies verleiht unseren Leistungen eine umfassende Dimension, da wir in der Lage sind, das Problem des Mandanten in Zusammenarbeit mit Experten zu analysieren und ihn bei der Auswahl von Lösungen zu unterstützen. Wir legen Wert auf Effizienz, Sensibilität und Diskretion. Unsere langjährige Praxis ermöglicht es uns, dem Mandanten einen Blick in die Zukunft zu ermöglichen, da es sich insbesondere bei Sorgerechtsfällen mit minderjährigen Kindern um einen langfristigen Prozess handelt. Eine falsche Entscheidung zu Beginn kann gegebenenfalls unumkehrbar sein.

Für uns ist selbstverständlich, unsere Mandanten in ihrer schwierigen Lebenssituation zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wann immer sie es für notwendig erachten. Wir halten uns an die Devise, dass ein Anwalt für Familienrecht für den Mandanten immer erreichbar ist. Unsere Mandanten bleiben auch nach Abschluss der Beratung häufig mit uns in Kontakt und geben uns ein Feedback über die Qualität unserer Beratung, was wir sehr schätzen.  

Einer unserer wichtigsten Fälle bestand z.B. in der Vertretung der Mutter eines aus den USA in die Tschechische Republik verbrachten Säuglings, dies zu einer Zeit, als das Thema der sogenannten internationalen Kindesentführungen nicht einmal in der Fachöffentlichkeit bekannt war. Umso schwieriger war es, die Rechte der Mutter bzw. des minderjährigen Kindes zu verteidigen, das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von der Mutter gestillt wurde, und ein Gericht beschloss, das Kind ohne die Mutter in das Hoheitsgebiet der USA zurückzubringen. Wir unterstützten die Mutter und das Kind und erreichten in einem Verfahren, in dem fünf verschiedene Gerichte, darunter das Oberste Gericht der Tschechischen Republik, entschieden, dass das Kind nicht in die USA zurückkehren muss, wo es keine sozialen Bindungen hatte. Das Oberste Gericht der Tschechischen Republik schloss sich unserer Rechtsauffassung an und hob die Urteile der unteren Instanzen auf. In dem anschließenden Gerichtsverfahren wies das Berufungsgericht die Klage des Kindesvaters auf Rückführung ab. Das problemlose Wachsen des Kindes und das mangelnde Interesse des Vaters an ihm im Laufe der Zeit bestätigten, dass die Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts richtig war und dem Wohl des Kindes entsprach.

Wir haben auch einen anderen komplizierten Fall mit Auslandsberührung erfolgreich gelöst, bei dem der Geburtsort des Kindes in Portugal lag, der Wohnsitz des Vaters in Australien und der Wohnsitz der Mutter die Tschechische Republik war. Absurd war, dass das erstinstanzliche Gericht entschied, das Kind aus der Tschechischen Republik nach Portugal zurückzuführen, wo keiner der Elternteile lebte und wo das Kind keinerlei soziale Bindungen hatte. Wir waren im Berufungsverfahren erfolgreich, in dem festgestellt wurde, dass der Wohnsitz des Kindes in der Tschechischen Republik sein würde. 

In einem anderen Fall konnten wir eine Pflegefamilie für ein Kind finden, dessen alkoholkranke Mutter es verlassen hatte. 

Wir haben uns auch mit Vaterschaftsfragen eines eingetragenen homosexuellen Paares und mit Fragen einer Leihmutterschaft befasst.

Kontakt

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Ph.D. Pavlína Vondráčková

Rechtsanwältin (Tschechien)

Associate Partner

+420 236 163 760

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