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Arbeitsrecht

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Unsere Arbeitsrechtler stehen Ihnen in folgenden Bereichen zur Verfügung
  • Eingehen von Arbeitsverhältnissen (Erstellung und Abschluss von Arbeitsverträgen, von Vereinbarungen über geringfügige Beschäftigungen nach tschechischem Recht, und dies in mehrsprachigen Fassungen, Erstellung von sog. Lohnbescheiden, Vereinbarungen über eine Überlassung von Dienstwagen etc.)
  • Erstellung interner Vorschriften des Arbeitgebers (z.B. interner Lohnvorschriften);
  • Änderungen von Arbeitsverhältnissen (Erstellung von Nachträgen zu Arbeitsverträgen, von Dokumenten bei Zuteilungen einer anderen Arbeit etc.)
  • zeitweilige Arbeitnehmerüberlassungen (Erstellung oder Prüfung von Verträgen mit Personaldienstleistern, Vereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung)
  • Erstellung von Abmahnungen und Hinweisen an Arbeitnehmer über eine Verletzung von Arbeitspflichten oder Arbeitsaufgaben
  • Beendigungen von Arbeitsverhältnissen (Erstellung von Kündigungen, sofortige Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Beschlüsse des Arbeitgebers über die Auflösung von Arbeitsplätzen, Vereinbarungen über die Aufhebung von Arbeitsverhältnissen etc.)
  • Massenentlassungen in Einklang mit der Arbeitsgesetzgebung der Tschechischen Republik (Erstellung eines Zeitplans, Erstellung von Informationsschreiben an Gewerkschaften und Arbeitsämter etc.)
  • Tarifverhandlungen (Analyse des bisherigen Tarifvertrages bzw. eines Flächentarifvertrages, Begleiten des Arbeitgebers in Tarifverhandlungen, Entwürfe von Tarifverträgen oder Nachträgen zu diesen etc.)
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Streiten vor Gerichten (insbesondere in Verfahren über eine Ungültigkeit von Kündigungen oder eine sofortige Freistellung oder einen Schadensersatz)
  • Vertretung des Arbeitgebers in Verwaltungsverfahren (z.B. vor Arbeitsschutzbehörden)
  • grenzüberschreitende Mitarbeiterüberlassung im Rahmen der EU und außerhalb der EU einschließlich der Erstellung der erforderlichen Verträge
  • Entsendungen von Arbeitskräften in die Tschechische Republik und in die EU sowie außerhalb der EU einschließlich der Erstellung der erforderlichen Verträge
  • Entsendungen auf Dienstreisen ins Ausland, einschließlich Einholung von A1- Bescheinigungen 
  • Beurteilung des Sozialversicherungsschutzes, einschließlich Einholung von A1- Bescheinigungen (auch bei Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der EU)
  • Beratung bei der Gewährleistung von Aufenthaltstiteln und Arbeitsgenehmigungen sowie Einholung derselben („Arbeitnehmerkarten“, Blue Card oder Green Card) in der Tschechischen Republik oder international in Kooperation mit Niederlassungen von Rödl & Partner weltweit
  • Betreuung von Expats bei Umzügen ins Ausland in Kooperation mit Niederlassungen von Rödl & Partner weltweit 
  • Beurteilung von rentenrechtlichen Ansprüchen in mehreren Staaten gleichzeitig in Kooperation mit Niederlassungen von Rödl & Partner weltweit 
  • enge Kooperation mit Einkommensteuerspezialisten in der Tschechischen Republik und in Niederlassungen von Rödl & Partner weltweit 
  • Internationales Arbeitsrecht

Wir bieten ferner eine Prüfung der gesamten arbeitsrechtlichen Agenda in Unternehmen – wir beurteilen Muster und Vorlagen (Verträge) oder interne Dokumente (interne Regelungen etc.) einschließlich Prozessen und empfehlen im Interesse einer Risikominimierung gegebenenfalls Anpassungen oder Verbesserungen.

Kontakt

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Mgr. Václav Vlk

Rechtsanwalt (Tschechien)

Associate Partner

+420 236 163 720

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