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Die Anwesenheitsprämie: ein problematischer Vergütungsbestandteil

Eine Anwesenheitsprämie wird für die Anwesenheit am Arbeitsplatz gewährt, wodurch sie allerdings mit dem Diskriminierungsverbot aufgrund des Gesundheitszustands in Konflikt gerät. Warum die Arbeitsinspektion diese Prämie seit Langem prüft und warum Arbeitgeber dennoch darauf bestehen…


Zwischen Arbeitsentgelt und geldwertem Vorteil 

Die Anwesenheitsprämie liegt strukturell zwischen dem Arbeitsentgelt und einem geldwerten Vorteil. Sie ist ein beliebtes Instrument, um Arbeitnehmer zur Anwesenheit am Arbeitsplatz zu motivieren. Gleichzeitig gehört sie zu den risikoreichsten Vergütungsbestandteilen überhaupt. Das Risiko ergibt sich nicht aus der Prämie selbst, sondern aus der Art und Weise, wie die Bedingung für geleistete Schichten an die Prämie geknüpft wird.


Wo entsteht das Diskriminierungsproblem?

Der Kern des Problems liegt in der Bedingung der Anwesenheit. Verlangen Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmer alle angeordneten Schichten vollständig leisten, und gewähren sie die Anwesenheitsprämie nicht oder kürzen sie diese erheblich, wenn eine Schicht von Arbeitnehmern wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund, bei dem keine Arbeitspflicht besteht, nicht geleistet wird, geraten sie sehr wahrscheinlich mit dem Diskriminierungsverbot in Konflikt. Der hier geschützte Grund ist der Gesundheitszustand, einer der häufigsten Gründe, aus denen eine Lohndiskriminierung erfolgt. Eine Kürzung der Anwesenheitsprämie wegen einer krankheitsbedingten Abwesenheit bedeutet in der Praxis eine Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund ihres Gesundheitszustands.


Was prüft die Arbeitsinspektion?

Es handelt sich keineswegs um ein randständiges Thema. Die Anwesenheitsprämie ist ein Instrument, das die Arbeitsinspektion streng überwacht. In den Jahresberichten des Öffentlichen Arbeitsinspektorats wird dieses Thema regelmäßig betont. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass es sich nicht um ein theoretisches Risiko, sondern um einen Bereich handelt, der von den Aufsichtsbehörden streng geprüft wird.


Warum Arbeitgeber die Anwesenheitsprämie doch gewähren

Trotz des Risikos von Sanktionen möchten Arbeitgeber diesen Vergütungsbestandteil weiterhin gewähren. Die Motivation der Arbeitnehmer zur Anwesenheit am Arbeitsplatz ist für reibungslose interne Prozesse so wichtig, dass Arbeitgeber auf die Gewährung der Anwesenheitsprämie nicht verzichten möchten. Dadurch entsteht ein langfristiges Spannungsfeld zwischen betrieblicher Notwendigkeit und rechtlichem Risiko.


Und wie weiter?

Die Anwesenheitsprämie muss nach einer detaillierten Prüfung so formuliert werden, dass das Risiko zumindest reduziert wird. Für Arbeitgeber gilt vorerst eine einfache Empfehlung: Bei der Anwesenheitsprämie ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere eine Prüfung, ob die Kürzung dieser Prämie auf Gründen beruht, die nicht unter das Diskriminierungsverbot fallen. Eine pauschale Kürzung bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist sehr umstritten. ​

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Mgr. Václav Vlk

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