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Aufforderung im Rahmen des Operationellen Programms Unternehmen und Innovationen – Innovationen VIII – verlängert

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Das Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik verdoppelte die Mittel der aktuell geltenden Aufforderung VIII im Rahmen des Subventionsprogramms INNOVATIONEN auf 3 Milliarden Tschechische Kronen. Zugleich wurde die Frist für eine Vorlage von Anträgen bis zum 30.4.2021 verlängert. Antragsteller einschließlich großer Unternehmen haben somit nach wie vor die Chance, eine der letzten Fördermöglichkeiten des Operationellen Programms Unternehmen und Innovationen für Wettbewerbsfähigkeit (OPPIK) in Anspruch zu nehmen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Unternehmer -juristische und natürliche Personen (kleine, mittlere und große Unternehmen) 
  • Für große Unternehmen kann ein Projekt nur mit dem Interventionscode 065 (erhebliche positive Auswirkung des Projektes auf die Umwelt) oder mit dem Interventionscode 063 (eine direkte Zusammenarbeit großer Unternehmen mit KMU) eingereicht werden
  • Förderfähige Unternehmensbranchen: verarbeitende Industrie (außer CZ-NACE 19.10, 20.60 und 30.11), Abfallaufbereitung, Verlagswesen, Anschaffung von Tonaufzeichnungen, Gestaltung von Programmen und Sendungen, technische Prüfungen und Analysen, Reparaturen von Computern

Wie hoch kann die Subvention ausfallen?

  • mindesthöhe der Förderung: 1 Mio. CZK 
  • maximale Höhe der Förderung: 75 Mio. CZK

Fördermaß

  • 45 % für ein kleines Unternehmen (bis zu 50 Arbeitnehmern)
  • 35 % für ein mittleres Unternehmen (bis zu 250 Arbeitnehmern)
  • 25 % für ein großes Unternehmen (mehr als 250 Arbeitnehmer)

Für was eine Förderung erlangt werden?

  • Erhöhung der technischen und Nutzwerte von Erzeugnissen, Technologien und Dienstleistungen (Produktinnovationen)
  • Erhöhung der Effektivität von Prozessen in der Produktion und der Erbringung von Dienstleistungen (Prozessinnovationen)
  • Einführung neuer Methoden der Organisation von Firmenprozessen durch Einführung neuer Informationssysteme zur Integration von Prozessen im Unternehmen mit einer 2 Ausrichtung vor allem auf die Verbindung von Forschung und Entwicklung, Innovationen und Produktion (organisatorische Innovationen)
  • Erhöhung des Verkaufes von Erzeugnissen und Dienstleistungen durch eine wesentliche Änderung des Designs von Produkten oder Verpackungen, durch eine bessere Adressierung von Kundenbedürfnissen, eine Eröffnung neuer Märkte oder eine Einführung neuer Verkaufskanäle (Marketinginnovationen)

Eine Förderung kann erlangt werden für Investitionen in:

  • Produktionstechnologien
  • IT (immaterielle Investitionsgüter bis zu 50 % der Gesamtkosten, auf deren Grundlage die Förderung berechnet wird)
  • Rechte geistigen Eigentums (Patente, Lizenzen etc.)
  • eine Zertifizierung von Erzeugnissen
  • Baukosten (bis zu 20 % der Gesamtkosten, auf deren Grundlage die Förderung berechnet wird)
  

Bezug auf Forschung und Entwicklung

Eine Bedingung für die Förderung ist eine abgeschlossene Forschung und Entwicklung, gefördert wird erst die Einführung einer Innovation in die Serienproduktion (Verkauf). Für die Realisierung des Projektes müssen alle nachfolgend angeführten Bedingungen erfüllt sein:
  • Existenz eines funktionierenden Musters oder Prototyps
  • Transfer von Technologie (Kauf von gewerblichen Rechten) oder Nachweis einer eigenen Forschung und Entwicklung
  • hoher Innovationsgrad des Produktes oder des Produktionsprozesses: mind. 6. sog. „Innovationsordnung (neue Generation)“ der Hauptinnovation und mind. 5. „Innovationsordnung (neue Variante)“ einer begleitenden Inovation für kleine, mittlere und große Unternehmen
  • Marktfähigkeit der Projektergebnisse
  

Wo kann die Förderung in Anspruch genommen werden

in der gesamten Tschechischen Republik mit Ausnahme der Hauptstadt Prag, maßgeblich ist der Ort der Investition, nicht der Sitz des Antragstellers

 

Wann kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

  • Termin für den Eingang von Anträgen: bis zum 30.4.2021

Investitionen dürfen erst nach der Antragstellung realisiert werden. Die Subvention wird rückwirkend erst nach Beendigung des Projektes ausgezahlt, sodass eine Vorfinanzierung aus eigenen Mitteln oder anderen Quellen (Darlehen, Kredit) erforderlich ist. Im Fall von baulichen Aktivitäten wird eine Baugenehmigung frühestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bedingungen belegt (sofern der Bau genehmigungspflichtig ist).

 

Abschließend

Für eine Feststellung, ob Ihr Investitionsprojekt die Bedingungen des gegenständlichen Förderprogramms erfüllt, können Sie sich jederzeit an die Rödl & Partner Optimus Consult a.s. wenden.


Wir bieten eine umfassende Beratung in allen Phasen Ihres Förderprojektes. Wir erstellen für Sie den kompletten Förderantrag in einem Umfang und nach den Anforderungen der entsprechenden Vorschriften, einschließlich einer Mitwirkung bei der Erstellung aller erforderlichen und denkbaren Anlagen. Ferner gewährleisten wir eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des Projektes bzw. bei der Erfüllung aller Förderbedingungen in der Phase der Umsetzung und nachfolgend während der Phase der erforderlichen Aufrechterhaltung der Projektergebnisse, damit die zuerkannte Förderung gegebenenfalls tatsächlich ausbezahlt werden kann.

Kontakt

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Ing. David Rys

Vorstandsvorsitzender

Associate Partner

+420 236 163 111

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Mgr. Pavel Karásek

Direktor der Projektabteilung

Senior Associate

+420 606 764 497

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Ing. Petr Andrle

Projektmanager, Unternehmensberater

Senior Associate

+420 734 201 097

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