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Tschechische Regierung genehmigt Programm COVID - Gastro für geschlossene Betriebsstätten

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Das durch das Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik vorbereitete neue Förderprogramm COVID – Gastro – Geschlossene Betriebsstätten wurde am 4. Januar 2021 durch die tschechische Regierung genehmigt.


Ziel des gegenständlichen Programms ist eine Minderung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Kampf gegen die COVID 19-Pandemie auf Unternehmen in der Tschechischen Republik durch finanzielle Hilfen an Unternehmer, denen auf Grundlage der ergangenen Krisenmaßnahmen das Betreiben ihrer Unternehmen direkt eingeschränkt wurde, was für diese ein Umsatzminus und Liquiditätsverluste bedeutet.


Die Hilfen werden im Rahmen der aktuell vorbereiteten sog. 1. Aufforderung des Programms für den Zeitraum vom 14. Oktober 2020 bis 10. Januar 2021 gewährt.


Anträge können ab dem 15. Januar 2021 gestellt werden.


Die Subvention wird für Betriebskosten und Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens gewährt, wie Personalkosten, Kosten für Material, Dienstleistungen (einschließlich z.B. eines Leasing), Abschreibungen, Steuern und Gebühren, Kreditraten, laufende Kosten etc.


Als förderfähig gelten Antragsteller, die folgende Bedingungen erfüllen:


a) es handelt sich um eine natürliche Person (einen Unternehmer), die zum Tag der Antragstellung

    1. in der Tschechischen Republik unbeschränkt steuerpflichtig ist, oder
    2. in der Tschechischen Republik beschränkt steuerpflichtig ist, wobei sie davon ausgeht, alle Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten für den Veranlagungszeitraum 2020 nach § 35ba lit. 2 des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg. der Tschechischen Republik über die Einkommensteuer zu erfüllen, oder es handelt sich um eine Gesellschaft, die zum Tag der Antragstellung unbeschränkt steuerpflichtig ist
    3. in der Tschechischen Republik, oder
    4. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraumes, die im entsprechenden Zeitraum die meisten Einkünfte nicht in der Tschechischen Republik erzielte.

b) ausübung des Unternehmens auf Grundlage des Gewerbegesetzes Nr. 455/1991 Slg. der Tschechischen Republik bezüglich der Tätigkeiten nach 2 CZ-NACE 45 und 47 (Einzelhandel), 49 (Personenverkehr durch Seilbahnen oder Schleppbahnen), 56 (Verpflegungsleistungen), 59 (Filmvorführungen), 64 bis 93 (ausgewählte Tätigkeiten incl. Sport, Unterhaltung und Erholung) und 96 (personenbezogene Dienstleistungen wie Frisör- oder kosmetische Dienstleistungen etc.).


Die maximale Förderhöhe für einen Empfänger errechnet sich als Produkt von 400 CZK mal der Anzahl der Arbeitnehmer, ausgedrückt als Äquivalent von Vollzeitarbeitsverhältnissen (FTE) und/oder kooperierenden Freiberuflern, mal der Anzahl der zuerkannten Tage, über die das Betreiben des Unternehmen eingeschränkt war.

 

Wenn also ein Einzelhändler mit 5 Verkaufsstellen, von denen jede 10 Arbeitnehmer in einem Hauptarbeitsverhältnis hat, eine Subvention beantragt, erhält der Betreiber 20 Tausend Tschechische Kronen pro Tag für alle Betriebsstätten, d.h. 600 Tausend Tschechischen Kronen pro Monat. Für den Zeitraum einer vollen Schließung von 58 Tagen beläuft sich die Subvention insgesamt auf 1 160 000 Kronen.


In die Auflistung nicht einbezogen werden Arbeitnehmer in Bereichen, die bereits über die Programme COVID – Kultur, COVID – Unterbringung und COVID – Sport unterstützt wurden.


Eine materielle Förderung aus dem gegenständlichen Programm kann parallel mit Mitteln aus dem Programm ANTIVIRUS in Anspruch genommen werden. Der Vollständigkeit halber fügen wir hinzu, dass im Zusammenhang mit der Pandemie aktuell folgende Hilfsprogramme für Unternehmer unabhängig von der Ausrichtung existieren:

  • ANTIVIRUS 
  • KOMPENZAČNÍ BONUS MINISTERSTVA FINANCÍ 


Des Weiteren läuft das Programm:

  • COVID – MIETZINS, Aufforderung 2 – diese Aufforderung läuft bis zum 21. Januar 2021, jedoch wird die Regierung eine Aufforderung 3 des Programms COVID – MIETZINS auflegen


Mit einer Beratung zum aktuellen Programm COVID – Gastro – Geschlossene Betriebsstätten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Ihr Interesse vorausgesetzt kann Ihnen Rödl & Partner Optimus bei der Antragstellung, bei der Berechnung des Äquivalentes an Vollzeitarbeitsverhältnissen und bei der Klassifizierung Ihres Unternehmensgegenstandes nach CZ NACE zur Seite stehen.


Wir würden des Weiteren beurteilen, ob Ihre Gesellschaft die Bedingung erfüllt, dass Ihr Unternehmen nicht in wirtschaftlich gefährdet ist.


Unsere Spezialisten können ferner bisher durch Ihre Unternehmen in Anspruch genommene Fördermittel prüfen und diese mit dem Limit nach Punkt 3.1 des Temporary Framework der Europäischen Kommission für einen Förderempfänger abgleichen.

Kontakt

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Ing. David Rys

Vorstandsvorsitzender

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Projektmanager, Unternehmensberater

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