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Freier Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt für Ausländer aus einigen hoch entwickelten Industriestaaten

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​​​​​Die Regierung der Tschechischen Republik hat gestern eine Verordnung mit einer Liste von Staaten verabschiedet, deren Bürger freien Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt erhalten. Ausländer aus 8 Staaten außerhalb der EU werden ab dem 1. Juli 2024 in der Tschechischen Republik weder eine Arbeitserlaubnis noch eine sog. Beschäftigungskarte benötigen, um einer Beschäftigung nachzugehen. Die Staaten, deren Bürger freien Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt haben werden, sind Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Singapur, die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien. Südkorea und Taiwan, die ursprünglich ebenfalls in Erwägung gezogen wurden, wurden jedoch von der Liste gestrichen.​

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JUDr. Thomas Britz

Rechtsanwalt (Tschechien)

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