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Elektronische Briefkästen in der Tschechischen Republik - Neuigkeiten, die fast jeden betreffen

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Der Beginn des Jahres 2022 brachte in der Tschechischen Republik grundlegende Änderungen des Gesetzes Nr. 300/2008 Slg. über elektronische Handlungen und die autorisierte Umwandlung von Dokumenten mit sich, das insbesondere die Funktionsweise von elektronischen Briefkästen (Data Boxes) regelt. 

Elektronische Briefkästen sind in der Tschechischen Republik seit einigen Jahren ein gängiger Bestandteil der Kommunikation mit staatlichen Behören und es steht zu erwarten, dass sie auch in der privaten Sphäre immer häufiger als Kommunikationsmittel zum Einsatz kommen werden (zwischen natürlichen und juristischen Personen, unabhängig davon, ob es sich um geschäftliche Belange handelt oder nicht). Der Grund dafür ist nachvollziehbar: elektronische Briefkästen sind ein wirksames Mittel zur Förderung der Digitalisierung nicht nur der öffentlichen Verwaltung, da sie eine schnellere und oft effizientere Kommunikation zwischen ihren Nutzern ermöglichen.

Konkret werden elektronische Briefkästen in Tschechien für die Zustellung von Nachrichten durch Verwaltungsbehörden, für die Vornahme von Handlungen gegenüber Verwaltungsbehörden und für die Kommunikation zwischen natürlichen Personen, Solo-Unternehmern und juristischen Personen verwendet. Gerade bei der letztgenannte Funktion kam es zu erheblichen Änderungen. 

Seit dem 1. Januar 2022 gilt folgende Regelung 

Zustellungsfiktion auch für private Datennachrichten 

Bis zum 31. Dezember 2021 galt eine Zustellungsfiktion nur für die Zustellung von Datennachrichten von öffentlichen Stellen. In der Praxis bedeutete dies, dass wenn sich der Empfänger einer solchen Nachricht mehr als zehn Tage ab dem Datum ihrer Zustellung nicht in seine Data Box anmeldete, am zehnten Tag ab dem Zustellungsdatum die so genannte Zustellungsfiktion eintrat, d.h. die Nachricht galt als zugestellt, obwohl sich der Empfänger nicht in seine Data Box eingeloggt hat und die Nachricht nicht abgeholt oder gelesen hat. Die Zustellungsfiktion wird nun auf alle Datennachrichten ausgedehnt, die von einem privaten Subjekt – also nicht von einer Behörde – versendet werden. Unabhängig davon, ob es sich um die Versendung einer Rechnung oder eines Vertrages im Rahmen einer geschäftlichen Zusammenarbeit, oder um eine einfache Nachricht oder andere Dokumente zwischen Ehepartnern oder Freunden handelt, gilt die Zustellungsfiktion seit dem 1. Januar 2022 auch für diese Dokumente. Eine Ausrede wie z.B. „Wir haben die Dokumente nicht erhalten, weil wir uns nicht in die Data Box angemeldet haben“, wird keinen Bestand mehr haben.

Dies ist insbesondere bei Aufforderungen vor Klageerhebung oder Aufforderungen zur Unterlassung von rechtswidrigen Handlungen oder bei den erwähnten Rechnungen zu beachten, bei denen die Zustellung im Wege der Zustellungsfiktion und der Ablauf einer Fälligkeit einen Anspruch auf Verzugszinsen auslösen, wenn die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Es sollte hinzugefügt werden, dass im Zuge der erwähnten Gesetzesänderung alle elektronischen Briefkästen für den Empfang privater Nachrichten „freigeschaltet“ werden. Dies soll zum 6. Februar 2022 erfolgen, und nur Personen, die auf eigenen Wunsch freiwillig eine Data Box eingerichtet haben, d.h. natürliche Personen, die keine Unternehmer sind, können diese Änderung ablehnen. 

Ab dem 1. Januar 2023 gilt darüber hinaus Folgendes 

Automatische Einrichtung eines elektronischen Briefkastens (Data Box) für fast alle Personen/Rechtsträger – Erweiterung des Personenkreises 

Das Jahr 2023 wird eine weitere große Veränderung in Bezug auf die elektronischen Briefkästen bringen. Im nächsten Jahr werden elektronische Briefkästen automatisch eingerichtet werden für 
  • alle juristischen Personen (nicht nur solche, die im Handelsregister eingetragen sind; z.B. Stiftungen, Institute, Wohnungseigentümergemeinschaften)
  • jede unternehmerisch aktive natürliche Person (die noch nicht freiwillig eine Data Box eingerichtet hat)
  • jede natürliche Person, die im Melderegister eingetragen und voll geschäftsfähig ist und ein elektronisches Identifizierungsmittel (NIA ID; z.B. eine Bankidentität, eObčanka (elektronischer Personalausweis)) verwendet. 

Dieser automatischen Einrichtung von elektronischen Briefkästen wird ein entsprechender Hinweis vorausgehen. Der Betroffene muss daher nicht befürchten, dass er über diese Tatsache nicht informiert wird. 


Die vorgenannten Änderungen reflektieren die Digitalisierung des Staates und die Nutzung des Potenzials von elektronischen Briefkästen, das, soweit die Nutzung im privaten Verkehr betroffen ist, derzeit nicht ausreichend ausgeschöpft wird. Das neue Gesetz bringt Änderungen mit sich, die unseres Erachtens nach keine Ängste hervorrufen müssen. Man muss sich jedoch der Bedeutung der gesetzlichen Fiktion einer Zustellung und der sich daraus ergebenden Konsequenzen bewusst sein und in diesem Zusammenhang entsprechende interne Vorgehensweisen annehmen oder persönliche Vorkehrungen treffen.

Kontakt

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JUDr. Lucie Brostíková, BA

Rechtsanwältin (Tschechien)

Senior Associate

+420 236 163 720

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