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Die Entgelttransparenz auf dem Weg ins tschechische Parlament – höchste Zeit, sich vorzubereiten

Die Regierung der Tschechischen Republik hat gestern in ihrer Sitzung einen Gesetzentwurf beraten und verabschiedet, mit dem das Arbeitsgesetzbuch, das Gesetz über die Arbeitsinspektion und einige weitere Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Umsetzung der Anforderungen der europäischen Richtlinie zur Entgelttransparenz geändert werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf der Regierung bereits in den nächsten Tagen der Abgeordnetenkammer zur Einleitung der parlamentarischen Beratung vorgelegt wird, damit die erforderlichen Änderungen im Wesentlichen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können.

 

Die Tschechische Republik hat bei der Entgelttransparenz einen erheblichen Rückstand

Bereits seit dem vergangenen Jahr informieren wir Sie regelmäßig über den Stand der legislativen Vorbereitungen für die tschechische Regelung zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und entsprechende Durchsetzungsmechanismen gestärkt wird. Die Mitgliedstaaten hätten die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften bis zum 7. Juni 2026 verabschieden müssen, was jedoch durch die Tschechische Republik nicht erfüllt wurde, sodass der Prozess der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie bereits erhebliche Verzögerungen aufweist.

 

Was verlangt die europäische Richtlinie?

Ziel der Richtlinie zur Entgelttransparenz ist es, den bestehenden rechtlichen Rahmen für die Gleichbehandlung und gerechte Entlohnung von Arbeitnehmern zu ergänzen und zu präzisieren, insbesondere im Bereich der transparenten Festlegung und Gewährung von Arbeitsentgelten sowie anderer finanzieller und geldwerter Leistungen. Die europäische Richtlinie konzentriert sich hierbei inhaltlich auf vier grundlegende Bereiche von Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Entgelttransparenz - mit einem Schwerpunkt auf der Beseitigung von Ungleichheiten bei der Vergütung von Männern und Frauen. Der erste Bereich umfasst die Pflicht des Arbeitgebers, objektive und diskriminierungsfreie Vergütungssysteme (Strukturen) einzuführen, der zweite Bereich steht im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Rechts der Arbeitnehmer auf Information, der dritte Bereich zielt auf Berichtspflichten hinsichtlich Vergütungsunterschieden zwischen Frauen und Männern, und schließlich stärkt der vierte Bereich die Rechte der Arbeitnehmer vor der Entstehung eines Arbeitsverhältnisses.

 

Zum Entwurf der tschechischen Umsetzungsvorschrift 

Was den von der Regierung der Tschechischen Republik gebilligten Entwurf der Umsetzungsvorschriften betrifft, so basiert dieser auf einem Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales, das nach Abschluss des interministeriellen Abstimmungsverfahrens die vorgebrachten Anmerkungen bewertet und bereits einen umfassenden Entwurf für Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs, des Gesetzes über die Arbeitsinspektion, des Antidiskriminierungsgesetzes und einiger weiterer Rechtsvorschriften veröffentlicht hat. Die vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit der Transparenz der Vergütung betreffen dabei alle Arbeitgeber, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, sowie alle Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis oder einem ähnlichen Verhältnis. Sie betreffen somit nicht nur Arbeitnehmer in einem klassischen Arbeitsverhältnis, sondern auch Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse sowie – unter Berücksichtigung bestimmter spezifischer Aspekte – auch Leiharbeitnehmer. Eine Ausnahme bilden in dieser Hinsicht Berichtspflichten, die nur für Arbeitgeber mit 100 und mehr Beschäftigten gelten werden.

 

Was uns nun erwartet

Was den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens betrifft, steht uns nun bereits die letzte Phase der parlamentarischen Beratung und Verabschiedung bevor, wobei die Beratung des Änderungsentwurfs zur Entgelttransparenz im Abgeordnetenhaus entscheidend sein wird. In dieser Hinsicht ist jedoch nicht zu erwarten, dass es hier oder im Senat noch zu wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf der Regierung kommen wird, da der vorgelegte Entwurf die Anforderungen der europäischen Richtlinie zur Entgelttransparenz und deren Umsetzung getreu berücksichtigt.

 

Inkrafttreten bereits am 1. Januar 2027

Was das voraussichtliche Inkrafttreten der zur Debatte stehenden Änderungen betrifft, so ist aus Sicht der Arbeitgeber vor allem mit dem Inkrafttreten jener Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zu rechnen, die die Verpflichtung zur Einführung eines objektiven und diskriminierungsfreien Vergütungssystems sowie eines Systems für sonstige finanzielle und geldwerte Leistungen formulieren. Diese Verpflichtungen sollen bereits ab dem 1. Januar 2027 Geltung haben, und mit Blick auf den bereits bestehenden Verzug bei der Umsetzung der Anforderungen der europäischen Richtlinie scheint dieser Termin realistisch zu sein. In diesem Zusammenhang bleibt den Arbeitgebern keine Zeit mehr, die Vorbereitungen zur Erfüllung der neuen Anforderungen weiter aufzuschieben, da bereits die Erstellung eines Vergütungssystems nach einzelnen Arbeitsgruppen (Kategorien an Stellen) eine äußerst schwierige und komplexe Aufgabe darstellt. Als Beratungsunternehmen RÖDL sind wir bereit, unseren Mandanten hierfür die erforderliche rechtliche und sonstige Unterstützung sowie professionelle Dienstleistungen zu erbringen.​

Kontakt

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JUDr. Pavel Koukal

Rechtsanwalt (Tschechien)

Associate Partner

+420 236 163 710

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