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Investitionszulagen

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Wir erstellen Anträge auf Investitionszulagen für unsere Mandanten aus der verarbeitenden Industrie, für technologische Zentren und sog. Zentren strategischer Dienstleistungen, die Fördermittel auf Grundlage des Gesetzes Nr. 72/2000 Gbl. der Tschechischen Republik über Investitionszulagen, in der Fassung der späteren Vorschriften, und der Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Gbl. der Tschechischen Republik erhalten können. Unsere Mandanten begleiten wir im gesamten- Prozess – angefangen von der Vorbereitung und Definierung von Projekten bis hin zur Antragstellung als solcher. 

Die Bedingungen dieser öffentlichen Förderung änderten sich zuletzt mit der Novellierung des gegenständlichen Gesetzes und dem Inkrafttreten der angeführten Regierungsverordnung zum 6. September 2019. 

Investitionszulagen sind ein zentrales Thema unserer Beratungsleistungen seit 2002, sodass wir auch die Bedingungen vor der gegenständlichen Novellierung sehr gut kennen. 

Zu unseren Leistungen gehört eine Kontrolle der allgemeinen Bedingungen und der besonderen Bedingungen auf Grundlage von zu ergehenden Förderbescheiden gemäß dem Investitionszulagengesetz der Tschechischen Republik Nr. 72/2000 Gbl.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Beurteilung der Eignung von Investitionszulagen für geplante Investitionen
  • Ausfertigung von Projektdokumentationen und Projekten zur Erlangung von Investitionszulagen unter Berücksichtigung der Anforderungen der zuständigen Stellen bzw. Behörden
  • Einreichen von Projektdokumentationen und Projekten zur Erlangung von Investitionszulagen
  • nachfolgender Kontakt mit der die Investitionszulagen gewährenden Stelle/Behörde (Agentur CzechInvest, Ministerium für Industrie und Handel, Ministerium für Arbeit und Soziales, Ministerium für Umwelt etc.), gegebenenfalls Ergänzung von Unterlagen 
  • in relevanten Fällen Erstellung eines Antrages auf Inanspruchnahme einer materiellen Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen 
  • Ermittlung von Zolltarifnummern nach der Warennomenklatur (CZ-CPA, CZ-CC), Festlegung der Anschaffungspreise von Vermögensgütern  
  • Beratung im Zusammenhang mit und Kontrolle der Erfüllung der allgemeinen Bedingungen gemäß dem Investitionszulagengesetz:
  • Kontrolle der Erfüllung von Bedingungen im Verlauf einer dreijährigen Frist ab Ausgabe des Bescheides über Investitionszulagen 
  • Kontrolle angeschaffter Sachanlagen und immaterieller Vermögensgegenstände  
  • Kontrolle der Zolltarifnummern angeschaffter Maschinen oder vorgenommener Modernisierungen von Maschinen (Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifs)
  • Kontrolle des Termins der (erwarteten) Produktionsaufnahme
  • Kontrolle förderfähiger Aufwendungen mit Blick auf unzulässige doppelte öffentliche Förderungen 
  • Kontrolle einer getrennten Buchführung zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Vorschlag einer Einführung eines elektronischen Stammbaums für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
  • Erstellung von Unterlagen für Steuererklärungen bei Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages   
  • Hilfe und Beratung über den gesamten Zeitraum der Inanspruchnahme der Zulagen und des Nachhaltigkeitszeitraumes 

Bei einer Kontrolle von Investitionszulagen geben wir eine detaillierte Stellungnahme zum Stand der Erfüllung der allgemeinen und der besonderen Bedingungen laut dem ergangenen Bescheid über Investitionszulagen aus und zeigen etwaige problematische Bereich auf, wobei wir gegebenenfalls Empfehlungen zur Behebung festgestellter Mängel aussprechen. Diese Empfehlungen haben zum Ziel, Risiken für den Mandanten im Zusammenhang mit einer etwaigen unberechtigten Inanspruchnahme von Zulagen zu minimieren. 

Kontakt

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Ing. Petr Andrle

Projektmanager, Unternehmensberater

Senior Associate

+420 734 201 097

Anfrage senden

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Mgr. Pavel Karásek

Direktor der Projektabteilung

Senior Associate

+420 606 764 497

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