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Fördermittelprüfung / Mittelverwendungsprüfung

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Eine Kontrolle des geförderten Projektes ist ein notwendiger Schritt zum Ausschluss des Risikos einer Kürzung oder Streichung von Fördermitteln oder einer Verhängung von Bußgeldern. Geprüft werden die Einhaltung der Förderbedingungen und die Erfüllung von im Fördervertrag definierten Verpflichtungen/Indikatoren.

Ergebnis der Prüfung ist eine Stellungnahme, in der Fälle von Verstößen gegen die Förderbedingungen identifiziert und die Höhe einer möglichen Sanktion angegeben werden. Sollte die Stellungnahme im Widerspruch zu den Feststellungen einer Kontrolle des Fördergebers oder einer anderen befugten Stelle stehen, kann Rödl & Partner den Mandanten bei der Kommunikation mit dem Kontrollorgan unterstützen und ihn gegebenenfalls vertreten. 

Wir gewährleisten für Sie eine Analyse des bisherigen Projektverlaufs, identifizieren etwaige Mängel und Verstöße gegen die Förderbedingungen und beziffern etwaige Sanktionen.  

Kontrollierte Bereiche:  

  • Einklang realisierter Ausgaben mit dem Projektbudget und der vorgegebenen Methodik  
  • Einklang realisierter Aktivitäten mit verbindlichen Projektindikatoren und Bewertungskriterien  
  • Einklang realisierter Aktivitäten mit dem gültigen Projektzeitplan  
  • korrekte Auswahl von Auftragnehmern in Einklang mit der gültigen Methodik 
  • korrekte Buchführung zum Projekt in Einklang mit der gültigen Methodik 
  • korrekte Erfassung und Archivierung der Projektdokumentation in Einklang mit der gültigen Methodik

Kontakt

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Mgr. Pavel Karásek

Direktor der Projektabteilung

Senior Associate

+420 606 764 497

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