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Erstellung von Förderanträgen

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Der Prozesses einer Beantragung von Fördermitteln umfasst die Auswahl eines geeigneten Förderprogramms, die Festlegung und Optimierung der Eckdaten des Projektvorhabens und nachfolgend die Erstellung eines vollständigen Förderantrags in Umfang und Qualität gemäß den einschlägigen Vorschriften, einschließlich der Erstellung oder einer Mitwirkung bei der Gewährleistung aller obligatorischen und optionalen Anlagen. Die Administration von Anträgen erfolgt über eine Online-Anwendung.

Wir wissen aus langjährigen Erfahrungen, dass der Weg zur Auszahlung und nachfolgend auch Beibehaltung einer Förderung oft schwieriger ist als die bloße Zuerkennung von Fördermitteln.

Wir stehen Ihnen in allen Phasen des Projektzyklus beratend zur Seite. Unser Beraterteam besteht aus Fachleuten aus Wirtschaft und Technik, die über langjährige Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, wovon Hunderte zufriedene Mandanten zeugen. Sofern erforderlich, kooperieren wir mit erfahrenen externen Spezialisten. Unsere umfassenden Beratungsleistungen maximieren die Wahrscheinlichkeit, dass eine Förderung gewährt wird, und eliminieren das Risiko, dass eine Förderung nachfolgend gegebenenfalls gekürzt oder entzogen wird.

Beispiele für obligatorische Anlagen zum Förderantrag

  • Geschäftsplan / Machbarkeitsstudie
  • Finanzanalyse des Projekts
  • Unterlagen zum Budget und zur Gewährleistung der Projektfinanzierung
  • Nachweis der Marktfähigkeit der Projektergebnisse usw.

Schritte im Einzelnen

  • Erstellung des Förderantrags = Festlegung der Eckdaten des Projektes
  • Genehmigung des Förderantrags = Akzeptierung verbindlicher Bedingungen für die Umsetzung des Projektes und die Auszahlung der Förderung
  • Projektumsetzung = Einhaltung aller verbindlichen Bedingungen, einschließlich des Managements von Projektänderungen in Einklang mit den jeweiligen Bedingungen
  • Auszahlung der Förderung = Auszahlung bei Erfüllung aller verbindlichen Bedingungen bei der Umsetzung 
  • Beibehaltung der Förderung = die ausgezahlte Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, sofern alle verbindlichen Bedingungen erfüllt werden

Aufwendung von Kosten

Kosten können nach Antragstellung verausgabt werden. Die Förderung wird rückwirkend nach Abschluss des Projekts ausbezahlt, sodass eine Vorfinanzierung des Projektes aus eigenen oder anderen Mitteln (Kredit, Darlehen) notwendig ist.

Sonstige Bedingungen

Der Empfänger der Förderung muss die mit der Förderung finanzierten und in seinem Eigentum stehenden Wirtschaftsgüter während der gesamten Laufzeit des Projektes und während eines Zeitraums von 5 Jahren nach Abschluss des Projekts für die geförderten wirtschaftlichen Tätigkeiten nutzen.

Kontakt

Contact Person Picture

Mgr. Pavel Karásek

Direktor der Projektabteilung

Senior Associate

+420 606 764 497

Anfrage senden

Contact Person Picture

Ing. Petr Andrle

Projektmanager, Unternehmensberater

Senior Associate

+420 734 201 097

Anfrage senden

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