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Forschungszulagen

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Jedes Unternehmen in der Tschechischen Republik hat einen gesetzlichen Anspruch auf Minderung der Steuerbelastung, wenn es selbst Forschung und Entwicklung betreibt.

Aufwendungen für diese Aktivitäten können in der Steuererklärung zweifach abgezogen werden – zum einen als klassische Aufwendungen, zum anderen als Freibeträge.

Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen: 

  • das finale Produkt muss mindestens im Rahmen des Unternehmens neu sein 
  • mit dem Projekt muss eine forschungsrelevante oder sog. technische Unsicherheit überwunden werden 
  • die Projektlösungen müssen systematisch erfolgen

Es handelt sich z.B. um eine Entwicklung neuer oder um die Verbesserung bestehender Produkte und Erzeugnisse (in Sachen Konstruktion und Material), um die Entwicklung hochwertiger Software (eine Suche nach neuen Programmierungslösungen, Algorithmen etc.), um die Entwicklung neuer Prozesse etc.  

Warum sollten Unternehmen Forschungszulagen in Anspruch nehmen?

  • sie eignen sich für Unternehmen aller Größen 
  • sie eignen sich für alle Unternehmen in der Tschechischen Republik (einschließlich Prags)
  • sie eignen sich für Unternehmen aller Branchen 
  • sie können über den gesamten Zeitraum der FuE geltend gemacht werden – auch über mehrere Jahre hinweg 
  • es kann eine beliebige Anzahl an parallelen Projekten gefördert werden 
  • es besteht ein gesetzlicher Anspruch, Projekte unterliegen keiner externen Beurteilung oder Genehmigung – sie müssen dem Finanzamt lediglich angezeigt werden 
  • gegenüber Fördermitteln besteht ein deutlich geringerer Verwaltungsaufwand 
  • mit Blick auf die 2019 eingeführten Bedingungen sind sie einfacher und transparenter als in den Vorjahren


Kontakt

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Ing. Petr Andrle

Projektmanager, Unternehmensberater

Senior Associate

+420 734 201 097

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